Was sollten Sie aus rechtlicher Sicht bei der Private Krankenversicherung beachten?

Wer sich zur Absicherung seiner Gesundheit für die Private Krankenversicherung entschieden hat und von einem Volltarif bzw. einer Zusatzversicherung profitiert, erfreut sich eines größeren Leistungsspektrums, das in dieser Form nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen standardmäßig angeboten wird. Dass es bezüglich der Abrechnung von Leistungen oder dem Wechsel eines Versicherungsanbieters ebenfalls zu Schwierigkeiten kommen kann, soll nicht geleugnet werden und verlangt von jedem Versicherten einen ehrlichen und gewissenhaften Umgang mit persönlichen Daten und Informationen. Da für die Private Krankenversicherung die individuell vorliegende Disposition eine wesentliche Rolle spielt um z.B. die Höhe des Versicherungsbeitrags festzulegen, sollte zur Vermeidung von rechtlichen Streitigkeiten stets wahrheitsgemäß geantwortet werden.

Was sollten Sie aus rechtlicher Sicht bei der Private Krankenversicherung beachten?

Ehrliche Angaben beim Probevertrag machen

Wer sich für die Private Krankenversicherung entscheidet, muss sich vor Unterschrift des Vertrags einer Gesundheitsprüfung stellen. Durch diese erfährt der Versicherer etwas über Vorerkrankungen und weitere Schwächen, so dass diese Risiken in die Ausgestaltung des Versicherungstarifes und dessen Beitrag einfließen können. Hier gilt es, keine bekannten Erkrankungen oder Symptome zu verschweigen, da dies als Betrugsversuch gewertet wird, falls sich im Nachhinein die Kenntnis über derartige Schwächen herausstellen sollte. Der Versicherte verliert hiernach nicht nur einfach den Schutz durch seine Private Krankenversicherung, sondern muss sich eventuell auch auf ein Verfahren wegen Betruges einstellen.

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Die Grundlagen für einen Versicherungswechsel beachten

Juristisch interessant sind ebenfalls die Wechselbedingungen, die durch den Gesetzgeber vorgegeben sind und sich in der Ausgestaltung der Volltarife in der PKV wiederfinden. Gerade der Wechsel vom gesetzlichen Schutz in die Private Krankenversicherung ist an klare Bedingungen geknüpft, die klassische Arbeitnehmer alleine durch das Überschreiten der sogenannten Versicherungspflichtgrenze erfüllen können. Welches Einkommen hierbei gezählt wird und ob auch Sondervergütungen für das Überschreiten dieser Grenze angerechnet werden ist individuell zu prüfen. Beim Wechsel zwischen privaten Krankenversicherern ist lediglich auf das Einhalten der vertraglichen Wechselfristen zu achten, die dem Versicherungsvertrag zu entnehmen sind. Für Neuverträge der PKV können seit wenigen Jahren die erworbenen Anwartschaften zum neuen Versicherer mitgenommen werden.

Als privat Krankenversicherter rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden

Die Private Krankenversicherung stellt nach einem Wechsel für bislang gesetzlich Versicherte durch neue, formale Abläufe eine Herausforderung dar. Behandlungen werden zunächst aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt, erst hiernach werden die gestellten Rechnungen bei der Krankenversicherung eingereicht und nach dem abgeschlossenen Tarif zurückerstattet. Sich hierbei an die vorgeschriebenen, gesetzlichen wie vertraglichen Fristen zu halten, sollte eine Grundlage für jeden privat Versicherten darstellen, um Auseinandersetzungen mit der Krankenversicherung zu vermeiden. Bei der Wahl des geeigneten Tarifs sollte zudem auf die gebotene Leistungsperformance geachtet werden.

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