Zahnzusatzversicherung – Konditionen genau im Blick

Die Zahnzusatzversicherung gehört mittlerweile zu den beliebtesten Zusatztarifen, die durch Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Hierbei bietet der Versicherungsvertrag nicht nur eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für hochwertigen Zahnersatz, sondern kann auch Kosten für die Prophylaxe übernehmen, um den Zustand des natürlichen Gebisses möglichst lange aufrechtzuerhalten. Um rechtliche Auseinandersetzungen mit der eigenen Versicherung zu vermeiden und schlimmstenfalls auf Leistungen aus dem Vertrag klagen zu müssen, sollte vor der Unterschrift ein genauer Blick auf die vereinbarten Konditionen geworfen werden. Auf diese Weise bietet die Zahnzusatzversicherung nicht nur die individuell gewünschten Leistungen, sondern bietet einen für jeden Versicherten einfach nachvollziehbaren Schutz.

Zahnzusatzversicherung – Konditionen genau im Blick

Den Zuschuss im Vorfeld erfragen

Häufiger Streitpunkt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung ist die Höhe des Zuschusses, der durch die Zahnzusatzversicherung für bestimmte Behandlungsmaßnahmen gewährt wird. Um nach einer teuren Behandlung keine böse Überraschung zu erleben, empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Kostenvoranschlag beim Versicherer einzureichen. Dieser ist gerne bereit, die angegebenen Positionen zu überprüfen und mit dem Leistungsspektrum abzugleichen, das durch die eigene Zahnzusatzversicherung abgedeckt wird. Hieraus wird deutlich, mit welchem finanziellen Ersatz gerechnet werden kann und welche Summe weiterhin durch den Versicherungsnehmer zu übernehmen ist. Eine essenzieller Vorgang, um juristischen Streitigkeiten mit dem Versicherer vorzubeugen.

Auf die vertraglichen Formulierungen achten

Ein häufiger Streitpunkt bei der Zahnzusatzversicherung stellt die Kostenübernahme der Behandlung dar, also der auszuführenden Arbeit eines Zahnarztes oder Kieferchirurgen. Viele Verträge zur Zahnzusatzversicherung schließen explizit nur die Kosten für den Zahnersatz wie Kronen oder Brücken ein, die zahnärztliche Behandlung bleibt bei diesen Verträgen jedoch außen vor. Als Versicherungsnehmer sollte man sich dieses Risiko bewusst machen und genau überlegen, welche Art von Kosten in die Zahnzusatzversicherung mit eingeschlossen werden sollten. Einer juristischen Prüfung halten die angesprochenen Verträge mühelos Stand, weshalb stets auf den expliziten Wortlaut geachtet werden sollte, um sich auf ein angemessenes Leistungsspektrum verlassen zu können.

Medizinische Notwendigkeit kontra kosmetische Korrektur

Oftmals in der Diskussion, die schlimmstenfalls vor Gericht endet, ist die Notwendigkeit der zahntechnischen Behandlung. Meist zahlt die Zahnzusatzversicherung nur dann, wenn durch den Zahnarzt eine medizinische Notwendigkeit des Eingriffs bescheinigt wird. Wünscht sich der Versicherungsnehmer hingegen alleine aus kosmetischen Gründen eine Behandlung, kann die Kostenbeteiligung durch den Versicherer abgelehnt werden. Da es diverse Vertragsvarianten für die Zahnzusatzversicherung gibt, sollte hierauf vor der Unterschrift des Vertrags geachtet werden. Besonders leistungsstarke Verträge schließen z.B. auch hochwertigeren Zahnersatz als Standardverträge ein, was bei einem direkten Gespräch mit dem Versicherer in beidseitigem Übereinkommen geregelt werden sollte.