Gute Nachricht für alle, die von einer Privatinsolvenz betroffen sind: Zum 1. Juli 2014 tritt eine neue Reform des Insolvenzrechtes in Kraft, wonach eine Restschuldbefreiung bei bestimmten Voraussetzungen schon nach drei Jahren erteilt werden kann. Bislang lag die Zeitspanne bei sechs Jahren.

Über 133.000 Privatinsolvenzen im Jahr 2013
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland in die Privatinsolvenz rutschen, steigt unvermindert weiter. Schätzungen zufolge waren im Jahr 2013 etwa 133.000 Menschen vollkommen pleite. Überdurchschnittlich häufig sind Jugendliche betroffen, die noch unerfahren im Umgang mit Geld sind und sich schneller durch Kreditkarten und Ratenkredite zu hohen Ausgaben hinreißen lassen. Aber auch ältere Erwachsene bleiben nicht von der Privatinsolvenz verschont: Der größere Teil der Betroffenen ist zwischen 36 und 59 Jahren alt. Schuld sind oft der Verlust des Arbeitsplatzes, eine längere Krankheit, eine gescheiterte Immobilienfinanzierung oder eine erfolglose Selbstständigkeit.

Schneller schuldenfrei leben
Dauerte es bislang mindestens sechs Jahre, um wieder schuldenfrei zu leben und neu durchstarten zu können, wird diese Frist ab dem 1. Juli 2014 auf drei Jahre verkürzt – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen werden erfüllt. Die wichtigste dieser Bedingungen: Damit die Restschuldbefreiung in Kraft treten kann, müssen 35 Prozent der Schulden und die Verfahrenskosten bezahlt worden sein. Wer es immerhin geschafft hat, die Verfahrenskosten, die sich zumeist auf etwa 2000 bis 3000 Euro belaufen, abzustottern, kann zumindest eine Verkürzung auf fünf Jahre erreichen. Wie die eigenen Chancen stehen, können Experten wie schuldnerberatung-schulz.de ermitteln. Diese helfen auch bei den entsprechenden rechtlichen Schritten.
Anreize zur Entschuldung
Die Regierung hofft mit der Verkürzung der First weitere Anreize für Schuldner zu schaffen, ihre Schulden möglichst bald zurückzuzahlen. Von dieser Regelung profitieren insbesondere diejenigen, die aufgrund eines Arbeitsplatzverlustes in die Schulden rutschten und mittlerweile dank einer neuen Stelle wieder gut verdienen. Auch junge Leute, die aus ihren Fehlern gelernt haben, können so leichter und schneller durchstarten.
Die Gläubiger können von der neuen Regelung profitieren, denn wenn sich der Anreiz erhöht, die Schulden zurückzuzahlen, steigen auch ihre Chancen, zumindest einen großen Teil ihres Verlustes erstattet zu bekommen. Kern der Privatinsolvenz ist noch immer die Regelung, dass nach Ablauf der sechsjährigen Frist die noch nicht zurückgezahlten Restschulden gestrichen werden – und die Gläubiger ihre Verluste hinnehmen müssen.