Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Rechtsanwaltswechsel

Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr kommt nicht in Betracht, soweit die Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr aufgrund eines Anwaltswechsels nicht bei demselben Rechtsanwalt entstanden ist1.

Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Rechtsanwaltswechsel

Amtsgericht Stuttgart Beschluß vom 22. Februar 2011 – 41 C 2946/10

  1. siehe Gerold-Schmidt, 19. Aufl., VV Vorb. 3 Anm. 190; sowie BGH, Beschluss vom 10.12.2009 – VII ZB 41/09, Rn.11[]