Bleirohre in alten Häusern stellen eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit dar. Denn durch die alten Leitungen kann das Trinkwasser mit dem giftigen Schwermetall kontaminiert werden. Auf Dauer führt dies zu gesundheitlichen Problemen, die im schlimmsten Fall tödlich enden können. Besonders gefährdet sind in diesem Zusammenhang Kinder und Personen mit einem schwachen Immunsystem. Bleirohre im Haus müssen von den Mietern jedoch nicht akzeptiert werden.

Bleirohre – keine Seltenheit in alten Häusern
In Gebäuden, die vor 1973 gebaut wurden, sowie in vielen Häusern in Nord- und Ostdeutschland lassen sich immer noch Bleirohre finden. Vor allem im Norden und Osten von Deutschland wurde selbst bis Mitte der 70er Jahre Blei für die Herstellung von Wasserrohren verwendet und eingebaut. Mithilfe der Bleirohre wurde und wird mitunter auch heute noch das Trinkwasser in die jeweiligen Haushalte transportiert. Da es sich bei Blei jedoch um ein giftiges Schwermetall handelt, geht dieses auch auf das Wasser über. Beim Verzehr des kontaminierten Trinkwassers gelangt das Gift anschließend in den Körper und kann erhebliche Schäden verursachen.
Dass Blei gefährlich und giftig ist, wissen wir nicht erst seit gestern. Dementsprechend wurden die Vermieter von betroffenen Häusern bereits vor Jahren vonseiten des Gesetzgebers aufgefordert, diese Mängel zu beheben. Deshalb sollten Bleirohre bis spätestens Dezember 2013 ausgetauscht werden. Denn mit dem Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung wurden auch die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser festgelegt. Bleileitungen führen allerdings dazu, dass diese deutlich überschritten werden. Infolgedessen blieb vielen Vermietern nichts anderes übrig, als die alten Leitungen zu erneuern. Der festgelegte Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt demnach bei 0,01 Milligramm pro Liter.
Die Gefahr durch Blei
Bleihaltiges Wasser, das über einen längeren Zeitraum konsumiert wird, führt zu einer chronischen Bleivergiftung. Diese kennzeichnet sich durch untypische Symptome, wie:
- Müdigkeit
- Übelkeit
- Erbrechen
- Kopf- und Bauchschmerzen
- verschlechtertes Wohlbefinden
- Appetitlosigkeit
- verminderte geistige sowie körperliche Leistungsfähigkeit
- Zahnfleischverfärbungen.
Im weiteren Verlauf drohen Herzprobleme sowie Nervenschädigungen, die ins Koma oder zum Tode führen können. Bei Kindern führt eine Bleivergiftung oftmals zu irreparablen Hirnschädigungen. Bei Verdacht auf eine Bleivergiftung sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Wenn der Vermieter nicht handelt
Trotz gesetzlicher Vorgaben lässt sich Ärger mit dem Vermieter nicht immer vermeiden. Und so lassen sich auch heute noch Häuser in Deutschland finden, in denen das Trinkwasser durch Bleirohre fließt. Grundsätzlich muss sich aber auch jeder Vermieter an die Trinkwasserverordnung halten und so darf den Mietern auch kein bleihaltiges Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden. Handelt der Vermieter in diesem Fall grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, indem er beispielsweise die gesundheitliche Gefährdung der Mieter in Kauf nimmt, kann von einer Straftat ausgegangen werden.
Der Vermieter muss seine Mieter darüber informieren, sofern Bleirohre im Haus zum Einsatz kommen. Dies muss stets in schriftlicher Form erfolgen. Von der Informationspflicht ist der Vermieter auch nicht entbunden, sofern die Grenzwerte nicht überschritten werden. Sollte der Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommen, ist von einer Ordnungswidrigkeit auszugehen, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.
Jeder Vermieter muss demnach den Bleigehalt im Trinkwasser untersuchen lassen. Werden die Grenzwerte überschritten, muss umgehend das Gesundheitsamt informiert werden. Infolgedessen kann der Vermieter, auch durch Zuhilfenahme von Zwangsgeldern, zum Austausch der Bleirohre aufgefordert werden.
Was können Mieter tun?
Sofern bekannt ist, dass Bleirohre im Haus zum Einsatz kommen, können auch Mieter aktiv werden und beispielsweise auf den Instandsetzungsanspruch bestehen. Denn niemand muss in Deutschland bleihaltiges Wasser trinken müssen. Das Mietrecht ist in diesem Fall auf der Seite der Mieter.
So kann beispielsweise eine Analyse durchgeführt werden, in der sich eindeutig ermitteln lässt, ob die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser überschritten werden. Ist dies der Fall, können Mieter die Miete um maximal 10 Prozent kürzen. Zudem besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz vom Vermieter zu fordern. Dies setzt allerdings voraus, dass bereits gesundheitliche Schäden durch die Bleirohre verursacht wurden.
Alternativ kann das Trinkwasser auch mit einem effektiven Wasserfilter aufbereitet werden. Passende Filterlösungen gibt es z.B. auf Vitalhelden.de. Diese filtern sowohl Blei als auch andere schädliche Substanzen aus dem Wasser, sodass dieses wieder ohne Bedenken getrunken werden kann.
Sollten alle Versuche der Mieter scheitern und der Vermieter kein Einsehen haben, bleibt am Ende nur noch die fristlose Kündigung.
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