Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin – „Mietendeckel“) nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof ausgesetzt.

Es soll der Abschluss der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren [1] und Normenkontrollverfahren [2] abgewartet werden. Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Anfrage des Verfassungsgerichtshofes mitgeteilt, dass es – vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen – beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2020 – VerfGH 87/20
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