Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin – „Mietendeckel“) nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof ausgesetzt.

Es soll der Abschluss der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren1 und Normenkontrollverfahren2 abgewartet werden. Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Anfrage des Verfassungsgerichtshofes mitgeteilt, dass es – vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen – beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2020 – VerfGH 87/20