Der Zwangsverwalter und sein Anwalt

Honorare eines von dem Zwangsverwalter beauftragten Rechtsanwalts müssen im Vergütungsfestsetzungsverfahren wie Auslagen im Sinne von § 21 Abs. 2 Satz 1 ZwVwV abgerechnet werden. Daneben kann der Verwalter die Auslagenpauschale gemäß Satz 2 beanspruchen.

Der Zwangsverwalter und sein Anwalt

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. Juli 2009 – V ZB 122/08

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