Beschwerde für das Kind – und die verspätete Genehmigung

Hat ein mitsorgeberechtigtes Elternteil eine Beschwerde in einem Erbscheinsverfahren für das Kind allein eingereicht, kann der andere Elternteil dies auch noch nach Fristablauf genehmigen. Dass die Genehmigungserklärung erst nach Ablauf der Beschwerdefrist erklärt worden ist, steht ihrer Wirksamkeit nicht entgegen, da der Rückwirkungsgrundsatz des § 184 Absatz 1 BGB auch

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Zweifel an der Echtheit eines Testaments

Wird die Echtheit eines Testaments bestritten, kann es – neben der Erhebung von Sachverständigenbeweis – geboten sein, Beteiligte und Zeugen anzuhören, um Indizien festzustellen, die für oder gegen die Errichtung der streitigen letztwilligen Verfügung sprechen könnten. Wird die Echtheit von Vergleichsmaterial bezweifelt, das einem Schriftvergleich zugrunde gelegt werden sollen, ist

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Zweifel an der Testierfähigkeit – und das eingestellte Betreuungsverfahren

Die Einstellung eines Betreuungsverfahrens nach Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist kein tragfähiges Indiz gegen das Vorliegen von Testierunfähigkeit, wenn nicht gesichert ist, dass die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bei Vollmachtserteilung umfassend geprüft worden ist. Nach § 2358 Absatz 1 BGB hat das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren unter Benutzung der vom Antragsteller angegebenen Beweismittel

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Geschäftsmann

Zuwendungen an die Tochter – bei gleichzeitigem Erbverzicht

Wie sind bei gleichzeitigem Erbverzicht gewährte Zuwendungen an die eigenen gesetzlichen Erben rechtlich zu bewerten? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Kläger verlangt die Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile an einem Grundstück, von denen er geltend macht, er habe sie der Beklagten, seiner Tochter aus erster Ehe,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments – gegenüber dem betreuten Ehegatten

Die Erklärung eines Ehegatten über den Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments kann dem Betreuer des anderen Ehegatten jedenfalls nicht aufgrund dessen Geschäftskreis „Postvollmacht“ wirksam zugestellt werden. Nach der in der veröffentlichten Rechtsprechung einhellig und im Schrifttum ganz überwiegenden Auffassung ist ein Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments (§§ 2271 Absatz 1 Satz 1,

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Geschäftsmann

Grundstückserwerb durch den Testamentsvollstrecker – und die familiengerichtliche Genehmigung

Der Erwerb eines Grundstücks durch einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass für einen minderjährigen Alleinerben verwaltet, bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung. Eine Genehmigungsbedürftigkeit besteht weder unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Grundstückserwerbs durch einen Minderjährigen noch unter demjenigen einer Überschreitung der Verpflichtungsermächtigung des Testamentsvollstreckers. Auch auf die für den dinglichen Erwerb geltenden

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Testierunfähigkeit – als Einwand im Erbscheinsverfahren

Wird im Erbscheinsverfahren Testierunfähigkeit eingewandt, erfordert es § 26 FamFG, naheliegenden Ermittlungsansätzen nachzugehen; dazu kann es etwa gehören, den das Testament beurkundenden Notar zu befragen und zur Verfügung stehende medizinische Unterlagen beizuziehen. Nach § 2229 Absatz 4 BGB hängt die Erteilung des Erbscheins davon ab, ob der Erblasser bei Errichtung

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Geschäftswert für die Beschwerde im Erbscheinverfahren

Für die Bestimmung des Geschäftswerts der Beschwerde in Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist nach den §§ 61, 40 Abs. 1 GNotKG auf den Wert des Nachlasses im Erbfallzeitpunkt abzustellen, wobei Bestattungskosten, Pflichtteile und Vermächtnisse nicht abgezogen werden können und – mit Ausnahme des in § 40 Abs. 2 GNotKG

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Schreibmaschine

Verjährung erbrechtlicher Ansprüche

Nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der bis zum 31.12 2009 geltenden Fassung verjährten in 30 Jahren erbrechtliche Ansprüche. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.04.2007 entschieden, die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB gelte für alle Ansprüche aus dem Buch 5 des

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Münzen

Testamentarische Pflichtteilsstrafklausel – und die „tätige Reue“ des Pflichtteilsberechtigten

Nimmt ein Abkömmling, der zunächst seinen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hat, bei Erlangung der Kenntnis von einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel von der Verfolgung seines Anspruchs umgehend Abstand, ist die Pflichtteilsstrafklausel nicht verwirkt. Die Pflichtteilsstrafklausel verfolgt allgemein das Ziel, dem überlebenden Ehegatten den Nachlass möglichst ungeschmälert zu erhalten. Der Erblasser will in der

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Testament oder postmortale Vollmacht?

Die Überschrift „Testament“ auf einem Schriftstück, welches Bestimmungen für den Todesfalls des Erstellers enthält, lässt nicht ohne weiteres den Schluss auf einen Willen zur Erbeinsetzung zu; Gegenstand der letztwilligen Verfügung kann vielmehr auch allein eine postmortale Bevollmächtigung des im Schriftstück Genannten sein. Gemäß § 1937 BGB kann der Erblasser durch

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Erbunwürdigkeit

Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen hat, keine Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB vorliegt,

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Bücherregal

Der Schadensersatzprozess gegen den früheren Testamentsvollstrecker

Der Schadensersatzanspruch gegen den früheren Testamentsvollstrecker aus § 2219 BGB unterliegt grundsätzlich der Prozessführungsbefugnis des nachfolgenden Testamentsvollstreckers. Eine Prozessführungsbefugnis des einzelnen Miterben besteht bei dem Vorwurf einer diesen einzelnen Miterben benachteiligenden Teilauseinandersetzung jedenfalls dann nicht, wenn die Voraussetzung für eine Teilauseinandersetzung nicht vorgelegen haben und der Miterbe deshalb Zahlung nur

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Befristung der Befreiung des Vorerben im Erbschein

Die testamentarisch verfügte Beendigung der Befreiung des Vorerben von den in § 2136 BGB bezeichneten Beschränkungen für den Fall des Eingehens einer eheähnlichen Gemeinschaft ist in den Erbschein aufzunehmen. In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall hatte der Erblasser und seine Ehefrau sich in einem Ehegattentestament gegenseitig zu befreiten

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GmbH-Geschäftsanteile – und das noch nicht erfüllte Vermächtnis

Mit den Auswirkungen eines noch unerfüllten Vermächtnisanspruchs an in ungeteilter Erbengemeinschaft gehaltenen GmbH-Anteilen auf Stimmrecht und Geschäftsführung in der GmbH hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Stuttgart zu befassen: Die für den Fall der Wirksamkeit des ausgesetzten Vermächtnisses bestehende schuldrechtliche Bindung als solche gibt dem Vermächtnisnehmer keine Rechtsposition im Verhältnis zur

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Regierungsviertel

Die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erteilte Auskunft

Eine Auskunft, die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erteilt wird, stellt keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB dar. Der Anspruch des Pflichttteilsberechtigten auf (weitere) Auskunft über die drei streitgegenständlichen Stiftungen ist nicht dadurch gemäß § 362 BGB (teilweise) erloschen, dass die Erben im Rahmen der vom Pflichtteilsberechtigten auf Grundlage

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Vermutete Stiftungen des Erblassers

Voraussetzung eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2325 BGB ist nicht, dass das Vorliegen einer Schenkung feststeht. Bei ausreichenden Anhaltspunkten für möglicherweise pflichtteilsrelevante Vorgänge muss sich die Auskunft auf alle Umstände erstrecken, die für die Beurteilung, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, bedeutsam

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Ergänzung der Erbenauskunft

Der Pflichtteilsberechtigte hat gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB Anspruch auf Ergänzung der bereits erteilten Auskunft über die Zusammensetzung des Hausrats der Immobilie des Erblassers in A, und zwar insoweit, als die Erben noch die Mitteilung der wertbildenden Faktoren der Teppiche und Bilder, die in der Inventarliste aufgelistet

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Landgericht Leipzig

Testamentsauslegung

Bei der Testamentsauslegung ist zu berücksichtigen, dass vor allem der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist. Gelingt dies trotz Auswertung aller möglicherweise dienlichen Umstände nicht, muss sich der Richter notfalls damit begnügen, den Sinn zu ermitteln, der dem mutmaßlichen

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Die von nicht allen Miterben erklärte Kündigung

Zwar stellt die Kündigung eines Vertrages eine Verfügung i.S. von § 2040 Abs. 1 BGB dar. Der Bundesgerichtshof hat aber bereits entschieden, dass Erben ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache mit Stimmenmehrheit kündigen können, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung gemäß § 2038 Abs. 1 Satz

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Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers – und der Pflichtteilsanspruch im Nachlass

Der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt – vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung durch den Erblasser – auch ein in den Nachlass fallender Pflichtteilsanspruch. Gemäß § 2212 BGB kann ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht nur von dem Testamentsvollstrecker geltend gemacht werden. Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2205 Satz 1 BGB den

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Die Abfindungsklausel als Erbverzicht

Die Vereinbarung in einem notariellen Vertrag, nach der ein Beteiligter mit der Zahlung eines Betrages „unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden sei“, kann als Erbverzicht dieses Beteiligten im Sinne des § 2346 BGB auszulegen sein. Zwar wird hierbei der Begriff „Erbverzicht“ nicht ausdrücklich verwendet. Das

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Grenzen der Testamentsauslegung

Mit der Auslegung eines Testaments, nach welchem die Erbschaft gemäß dem „Berliner Testament einschließlich Wiederverheiratungsklausel“ erfolgen soll, hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu befassen: Im zu entscheidenen Fall war der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der ersten, geschiedenen Ehe hatte er zwei Kinder. Im Jahr 2012 errichtete der

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Die nachträgliche Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren

Enthält der Tenor eines Feststellungsbeschlusses keine Kostenentscheidung, darf verfahrensrechtlich eine nachträgliche Kostenentscheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Aus § 82 FamFG ergibt sich ausdrücklich, dass über die Kosten in der Endentscheidung zu befinden ist. Endentscheidung im Sinne des § 38 FamFG ist auch der von dem Nachlassgericht am 7.08.2013

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Bundesverwaltungsgericht

Der Erbe eines privaten Rentenversicherungsvertrages

Der gesamte Inhalt eines Versicherungsvertrages muss sich aus dem Versicherungsschein ergeben. Ist dort die Frage der Bezugsberechtigung für den Tod nicht geregelt, so verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung, dass der Erbe anstelle des Erblassers eintritt. Selbst wenn mit der Versicherungsurkunde ein Begleitschreiben an den Versicherungsnehmer versendet worden wäre, wonach

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Schweizer Nachlassverfahren – und deutsches Insolvenzrecht

Beim Schweizer Nachlassverfahren handelt es sich um ein ausländisches Insolvenzverfahren im Sinne des deutschen internationalen Insolvenzrechts. Die gerichtliche Bestätigung eines Schweizer Nachlassvertrages wird gemäß § 343 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 InsO im Inland anerkannt. Der Verlust der Rechte gegen Mitverpflichtete gemäß Art. 303 Abs. 2 des schweizerischen Bundesgesetzes

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Buchregal

Verjährung und Ablaufhemmung im Erbfall

Die Ablaufhemmung des § 211 Satz 1 Alt. 1 BGB beginnt im Falle mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage (§ 2058 BGB) in dem Zeitpunkt, in dem der jeweils in Anspruch genommene Erbe die Erbschaft angenommen hat. Auf den Zeitpunkt der Annahme durch den letzten Miterben kommt es

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Bundesverwaltungsgericht

Nachabfindungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach weiterer Hofnachfolge

Überträgt der Hofnachfolger den Hof im Weg vorweggenommener Erfolge auf einen Nachkömmling, bevor er die Nachabfindungsansprüche eines Geschwisterteils aus § 13 HöfeO befriedigt hat, übernimmt der Nachkömmling und weitere Hofnachfolger die Verpflichtung zur Leistung der Nachabfindung. Bei der Berechnung dieser übernommenen Nachabfindung sind die vom neuen Hofnachfolger an den ersten

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