Münzen

Der Streit um die Testierfähigkeit

An die Annahme der Testierfähigkeit sind nicht grundsätzlich geringere Anforderungen als an diejenige der Geschäftsfähigkeit zu stellen.

Die Testierfähigkeit ist als spezielle Ausprägung der Geschäftsfähigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts in § 2229 Abs. 4 BGB geregelt und fasst sachlich

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Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten stellen im Rahmen der Einkommensteuer keine außergewöhnlichen Belastungen dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die

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Pfändungsschutz für den Pflichtteil?

Einem Schuldner steht kein Pfändungsschutz nach § 850i ZPO hinsichtlich seiner Forderungen aus dem Pflichtteilsanspruch zu.

Sonstige Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe

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Bücherschrank

Wohnmobil kaufen und sterben

Der Kauf eines neuen Wohnmobil durch den zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann verpflichtet auch die erbende Ehefrau. Daher schuldet die erbende Ehefrau dem Verkäufer für die Nichtabnahme des Wohnmobils Schadensersatz.

In dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall bestellte der Ehemann bei

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Geschäftsmann

Grundstückserwerb durch den Testamentsvollstrecker – und die familiengerichtliche Genehmigung

Der Erwerb eines Grundstücks durch einen Testamentsvollstrecker, der den Nachlass für einen minderjährigen Alleinerben verwaltet, bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung.

Eine Genehmigungsbedürftigkeit besteht weder unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Grundstückserwerbs durch einen Minderjährigen noch unter demjenigen einer Überschreitung der Verpflichtungsermächtigung

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