Testament oder postmortale Vollmacht?

Die Überschrift „Testament“ auf einem Schriftstück, welches Bestimmungen für den Todesfalls des Erstellers enthält, lässt nicht ohne weiteres den Schluss auf einen Willen zur Erbeinsetzung zu; Gegenstand der letztwilligen Verfügung kann vielmehr auch allein eine postmortale Bevollmächtigung des im Schriftstück

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Erbunwürdigkeit

Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen

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Vermutete Stiftungen des Erblassers

Voraussetzung eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2325 BGB ist nicht, dass das Vorliegen einer Schenkung feststeht. Bei ausreichenden Anhaltspunkten für möglicherweise pflichtteilsrelevante Vorgänge muss sich die Auskunft auf alle Umstände erstrecken, die für die

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Landgericht Leipzig

Testamentsauslegung

Bei der Testamentsauslegung ist zu berücksichtigen, dass vor allem der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist.

Gelingt dies trotz Auswertung aller möglicherweise dienlichen Umstände nicht, muss sich der Richter

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Grenzen der Testamentsauslegung

Mit der Auslegung eines Testaments, nach welchem die Erbschaft gemäß dem „Berliner Testament einschließlich Wiederverheiratungsklausel“ erfolgen soll, hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu befassen:

Im zu entscheidenen Fall war der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der ersten, geschiedenen

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Buchregal

Schlusserbe als Ersatzerbe ?

Wenn der durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zum Alleinerben bestimmte überlebende Ehegatte das Erbe ausschlägt, wird der im Testament bestimmte Schlusserbe nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Berufung im Testament zum Ersatzerben.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der Streit ums Erbe

Hat ein Ehepaar in einem gemeinschaftlichen Testament festgelegt, dass ein Gegenstand einer bestimmten Person nach dem Tod des Letztversterbenden zustehen soll, kann der überlebende Ehegatte zu seinen Lebzeiten über diesen Gegenstand verfügen und ihn an einen Dritten verschenken. Diese beschenkte

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Taschenrechner

Der Tod des Insolvenzschuldners

Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben.

Die Forderung des Neugläubigers (hier: Mietforderungen) unterliegen nicht der Durchsetzungssperre des § 87 InsO. Die Sperre erfasst nur Insolvenzgläubiger. Gemäß § 38

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