Schmuck im Erbrecht – das ist beim Testament zu beachten

Niemand möchte sich gerne Gedanken darüber machen, was mit seinem Eigentum passiert, wenn er nicht mehr ist. Dennoch gibt es oft die Problematik mit den Erben, die sich möglichst nicht streiten sollen. Wer bekommt den Schmuck in Weißgold und wer die Immobilie? Tatsächlich hat Schmuck oft auch einen emotionalen Wert. Umso wichtiger ist es, dass dieser im Testament fair verteilt wird.

Schmuck im Erbrecht – das ist beim Testament zu beachten

Schmuck ist ein beweglicher Nachlass

Es gibt verschiedene Bereiche im Nachlass und Schmuck gehört dazu. Es handelt sich um den sogenannten beweglichen Nachlass. Dazu gehören sowohl Bücher und Bilder als auch Schmuck und Besteck. Oft wird davon ausgegangen, dass sich die Erben schon einigen werden. Wäre dies allerdings immer so einfach, würde es nicht so viele Rechtsstreitigkeiten rund um das Erbe geben. Daher ist es gut, bereits im Vorfeld Streit zu vermeiden und das eigene Testament klar zu strukturieren. So besteht die Möglichkeit, ein Testament um eine Liste zu ergänzen. In dieser Liste wird beispielsweise der gesamte Schmuck aufgelistet, der zum Nachlass gehört.

Zu jedem Gegenstand wird eine Person benannt, die den Schmuck erhält. Klingt aufwendig? Ist es auch. Allerdings kann es sich lohnen, wenn sehr viele wertvolle Stücke enthalten sind und es auch schon im Vorfeld immer wieder zu Streitigkeiten kam.

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Auf die Anpassung der Liste achten

Viele Rechtsanwälte geben den Hinweis, dass eine Liste zwar auf den ersten Blick wie eine gute Lösung aussieht, sie aber immer auch aktualisiert werden muss. Das heißt, kommt neuer Schmuck dazu oder wird er verkauft, muss das in der Liste vermerkt werden. Es gibt auch weitere Verfahren, auf die in diesem Fall zurückgegriffen werden kann.

Das Wahlverfahren ist eine der Methoden. Gibt es zwei Erben, kann diese Lösung optimal sein. Hierbei wird im Testament vermerkt, dass einer wählt und der andere teilt. Dadurch soll eine Einigung erzielt werden.

Die zweite Lösung ist das Rundumverfahren. Es lohnt sich vor alle bei mehr als zwei Erben. Hier wird festgelegt, in welchem Verfahren sich Gegenstände ausgewählt werden können. So beginnt einer, der nächste wählt ebenfalls ein Schmuckstück und wenn alle durch sind, beginnt es von vorne. Auch hier werden schnell Einigungen gefunden.

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