Das heutige Konzept des digitalen Vermächtnisses hat sich gerade aus der intensiven Aktivität der Menschen in der virtuellen Umgebung ergeben. Wir stellen täglich unser Leben zur Schau, tätigen Investitionen und hinterlassen so ein digitales Vermächtnis. In der heutigen Zeit können wir etwas vererben, das nicht physisch existiert. Ein Beispiel hierfür sind Kryptowährungen oder Aktien. Ebenso hinterlassen Menschen Social Media Accounts, die nach dem Tod aus dem Word Wide Web entfernt werden sollen. Was Sie über das digitale Erbe wissen müssen und wie Sie ein Social Media Account entfernen, erfahren Sie im Folgenden.

Bitcoin an Angehörige vererben
Wenn Sie zum Beispiel Bitcoin besitzen, brauchen Sie einen Plan, um Ihr Vermögen am Ende Ihres Lebens sicher an die Erben weiterzugeben. Andernfalls könnte das in Bitcoin investierte Geld für immer verloren sein.
Damit Ihre Erben auf Ihre Bitcoins zugreifen können, müssen Sie ihnen Anweisungen geben, wie sie dies zu Lebzeiten tun können. Zahlreiche Tipps haben wir gefunden auf recoverylab.de. Das Notieren eines Passwortes oder Codes sollte vermieden werden. Denn so machen Sie sich zu Lebzeiten und auch nach Ihrem Ableben anfällig für Hackerattacken.
Kürzlich wurde ein Bitcoin-Erbschaftsdienst eingerichtet, der die sichere Übertragung der virtuellen Währung an eine bestimmte Person ermöglicht. Somit verringert sich das Risiko, dass jemand diese Gelder noch vor dem Tod des rechtmäßigen Besitzers stiehlt. Mittels des Dienstes können Nutzende in einfachen Schritten virtuelle Erbschaften weitergeben.
Das Projekt selbst stellt nicht nur sicher, dass Bitcoin sicher erhalten werden. Ebenso sorgt es dafür, dass seine neuen Besitzer über ihre Sicherheits- und Verwahrungsoptionen informiert sind und ihr virtuelles Vermögen sicher von Generation zu Generation weitergegeben werden kann.
Was geschieht mit Social-Media-Accounts nach dem Tod der Inhaber?
Nach dem Ableben eines Menschen ist es sehr wichtig, dass sich Freunde, Verwandte oder Bekannte um den digitalen Nachlass kümmern. Denn wenn Nutzer niemanden benennen, der sich im Falle ihres Todes um ihre Konten kümmert, wenn Angehörige dies nicht annehmen und Maßnahmen ergreifen, bleiben Profile und Konten aktiv. Dies führt zu der Gefahr, dass die Profile von Hackern geknackt werden, welche die Daten und die Identität der Verstorbenen missbrauchen.
In den Geschäftsbedingungen diverser Webseiten für soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter oder Google-Konten lässt sich klar erkennen, was mit den Profilen der Nutzenden nach deren Tod geschieht.
Am Beispiel der Plattform Facebook wird deutlich, wie mit einem Account umgegangen werden kann. So kann das Konto gelöscht oder in eine Gedenkseite umgewandelt werden.
Auf der Seite „Hilfezentrum“ von Facebook werden alle Schritte beschrieben, die ein Nutzer unternehmen muss, um das Profil im Falle seines Todes löschen oder in eine Gedenkseite umwandeln zu lassen. Eine Umwandlung ist jedoch nur möglich, wenn Sie eine verantwortliche Person dafür benennen. Zu beachten ist zudem, dass das Profil nur unter bestimmten Umständen gelöscht werden kann. Beispielsweise wenn die Familie oder die Verwandten eine Anfrage an Facebook senden und dann durch Dokumente wie eine Sterbeurkunde nachweisen, dass die Person, der das Profil gehört, verstorben ist.
Gedenkkonten sind ein virtueller Ort, an dem Freunde und Angehörige zusammenkommen können, um Erinnerungen an verstorbene Menschen auszutauschen. Gedenkkonten weisen eine Vielzahl von Merkmalen auf.
- So erscheint der Vermerk „In Gedanken an“ neben dem Namen der Person im Profil.
- Je nach den Datenschutzeinstellungen des Kontos können Freunde Erinnerungen in der Gedenkzeitleiste teilen.
- Der Inhalt, den die Person geteilt hat, beispielsweise Fotos oder Beiträge, verbleibt auf Facebook und ist auf Facebook für das Publikum sichtbar
- Gedächtnisprofile erscheinen nicht in öffentlichen Bereichen, wie beispielsweise in Vorschlägen für „Sie könnten kennen“, in Anzeigen oder in Geburtstagsbenachrichtigungen.
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- Bitcoin: Miloslav Hamrik