Muss der Autokäufer das Fahrzeug zur Mängelbeseitigung zum Verkäufer bringen oder muss der Verkäufer zum Käufer kommen? Diese Frage wird insbesondere dann wichtig, wenn das Fahrzeug nicht am Wohnort gekauft wurde, sondern bei einem in einiger Entfernung sitzenden Händler. Zumindest bei einem privaten Autokäufer sieht das Oberlandesgericht Celle den Verkäufer in der Pflicht:
Ist bei dem Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke für die Durchführung der Nacherfüllung ein Ort im Vertrag nicht bestimmt und war beiden Seiten bei Vertragsschluss klar, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß beim Käufer sein wird, ist Erfüllungsort der Nacherfüllung der Wohnsitz des Käufers1.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10. Dezember 2009 – 11 U 32/09
- im Anschluss an OLG München NJW 2006, 449 und diesem folgend BGH NJW-RR 2008, 724. gegen OLG München NJW 2007, 3214[↩]











