Exotengewächse im Garten

Auch in heimischen Gärten wächst so manch Exotisches – und beschäftigt die Nachbarn und mitunter auch die Gerichte. So hatte sich das Amtsgericht LIchtenfels jetzt mit Elefantengras bzw. Riesen-Chinaschilf (Miscanthus x giganteus) zu befassen. Dort wollte ein Kläger erreichen, dass die näher als 2 Meter an der Grenze stehenden Elefantengraspflanzen auf dem Nachbargrundstück beseitigt werden.

Exotengewächse im Garten

Seit 2005 baute der Beklagte auf seinem Grundstück das Schilfgewächs an, das 4 bis 5 Meter hoch werden kann. Immer im späten Frühjahr werden die Süßgräser geerntet und als Brennmaterial verwendet. Der Kläger meinte nun, das Elefantengras dürfe nicht näher als 2 Meter an sein Hausgrundstück heranwachsen. Er berief sich auf Brandgefahr bei längeren Dürreperioden und auf die Bestimmungen des Nachbarrechts zum Mindestgrenzabstand von Büschen und Bäumen.

Die einzuhaltenden Grenzabstände ergeben sich aus dem in dem jeweiligen Bundesland geltenden Nachbarrecht, dort sind in aller Regel Mindestabstände für die verschiedenen Bäume, Sträucher und Büsche vorgeschrieben. Das Problem ist nur: Für einen Exoten wie Elefantengras findet sich dort kein ausdrücklicher Eintrag.

Ohne Erfolg, das Amtsgericht Lichtenfels wies die Klage ab. Miscanthus x giganteus ist nämlich weder Busch noch Baum, sondern Staudengewächs, bei dem im Herbst alle über dem Boden befindlichen Teile absterben. Für Stauden gelten die Grenzabstandsvorschriften jedoch nicht. Auch eine besondere Brandgefahr konnte das Gericht nicht erkennen. Selbst bei einem Wald kann nur die Einhaltung eines Abstands von 0,5 Metern verlangt werden – und da ist in heißen Zeiten und mit Blick auf abgestorbene Blätter die Brandgefahr nicht geringer. Nachdem das Beklagten-Grundstück nördlich des klägerischen Grundstücks liegt, wird dem Kläger trotz der Höhe der Pflanzen auch kein Sonnenlicht genommen.

Weiterlesen:
Verspäteter Vortrag im Bauprozess

Amtsgericht Lichtenfels, Urteil vom 3. April 2009 – 1 C 364/08 (rechtskräftig)

Bildnachweis: