Gerichtsgebührenvorauszahlung im Berufungsverfahren

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes“ beschlossen, mit dem die Bundesländer Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen wollen.

Gerichtsgebührenvorauszahlung im Berufungsverfahren

Zukünftig soll auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren eine Gebührenvorauszahlungspflicht eingeführt werden, wie bisher schon für das erstinstanzliche Verfahren besteht.

Außerdem will der Bundesrat die seit Ende 2006 bestehende Möglichkeit, dass Parteien eines Gerichtsverfahrens Zusatzhonorare für Sachverständige oder Dolmetscher zahlen, wieder abschaffen. Diese Regelung sei ungerecht gegenüber finanzschwachen Parteien, so der Bundesrat. Da Kontrollmechanismen fehlten, bestehe darüber hinaus auch eine Missbrauchsgefahr.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Beide Dokumente werden dann dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt.Der Entwurf entspricht einer vom Bundesrat bereits im März 2007 beschlossenen Fassung. Der Bundestag hat die Vorlage in der abgelaufenen Legislaturperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt.

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