Gerichtskosten – und die Erinnerung gegen den Kostenansatz

Im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz sind nur solche Einwendungen berücksichtigungsfähig, die sich gegen den Kostenansatz selbst richten.

Gerichtskosten – und die Erinnerung gegen den Kostenansatz

Einer Überprüfung entzogen sind hingegen Einwendungen, mit denen inhaltlich die Entscheidung angegriffen wird, aufgrund derer der Kostenansatz erfolgt.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. September 2017 – VIII ZB 9/17

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