Das Bundeskabinett hat eine Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen. Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen.
Die neue ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden. Insbesondere der demografische Wandel sowie die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft haben nach Ansicht der Bundesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen, die eine Novellierung der Wertermittlungsvorschriften sinnvoll erscheinen lassen. Auch neue Aufgabenbereiche wie der Stadtumbau und die Soziale Stadt mussten bei der Novellierung berücksichtigt werden.
In der neuen ImmoWertV wurden eingie nicht mehr relevante Regelungen im Sinne einer Entbürokratisierung gestrichen. Neu sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets. Auch die Vorschriften über die erforderlichen Daten zur Wertermittlung wurden praxisgerecht umgestaltet. Unter dem Gesichtspunkt einer besseren internationalen Vergleichbarkeit wurden international gebräuchliche Begriffe eingeführt. Zudem werden künftig neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst.
Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts. Die neue Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, sie soll im Sommer in Kraft treten.
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