Inkasso: Welche Rechte haben Schuldner?

Sind Schulden vorhanden, dauert es oft nicht lange, bis Post von einem Inkassobüro im Briefkasten zu finden ist. Dies zieht für den Schuldner in der Regel hohe Kosten nach sich, denn viele der Geldeintreiber sind vor allem auf ihren eigenen Profit bedacht. So setzen sie die Schuldner hinsichtlich der Zahlung maßgeblich unter Druck.

Inkasso: Welche Rechte haben Schuldner?

Doch auch diejenigen, die Schulden haben, verfügen in diesem Zusammenhang über einige Rechte. Oft werden beispielsweise Gebühren von dem Inkassounternehmen erhoben, die gar keine Berechtigung haben.

Das dürfen Inkassounternehmen fordern

Grundsätzlich dürfen Inkassounternehmen Schuldner selbstverständlich zur Zahlung auffordern – vorausgesetzt, es geht dabei um unbestrittene Forderungen. Die Rechte der Inkassounternehmen unterscheiden sich dann nicht von denen der ursprünglichen Gläubiger.

Wird die Zahlung jedoch zum Beispiel durch den Schuldner verweigert, da gegen die Forderung ein berechtigter Einwand besteht, ist eventuell sogar ein Gerichtsverfahren nötig, um die Unstimmigkeiten zwischen Gläubiger und Schuldner zu klären. Dabei spielen die Inkassounternehmen dann jedoch keinerlei Rolle. Diese haben lediglich bei unbestrittenen Forderungen die Möglichkeit der Titulierung – also der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Es lässt sich heutzutage kaum mehr eine Branche finden, in welcher es nicht an der Tagesordnung steht, dass Unternehmen Inkassofirmen beauftragen – beispielsweise auf paywise.org – um ihre Interessen zu wahren.

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In der Vergangenheit wurde diese Aufgabe in der Regel durch eine interne Mahnabteilung im Unternehmen übernommen. Die Auslagerung an externe Dienstleister kommt jedoch immer häufiger vor. Die Dienstleistungen von Inkassounternehmen werden somit mittlerweile sogar von lokalen Einzelhändlern oder Handwerkern vollkommen selbstverständlich in Anspruch genommen.

Prüfung des Schreibens des Inkassounternehmens

Für Mahn-Anwälte und Inkassounternehmen besteht eine gesetzliche Pflicht, die Grundlage ihres Anspruches in ihrem ersten Mahnschreiben dem Schuldner darzulegen. Dieser muss demnach erkennen können, bei welchem Unternehmen er welches Produkt oder welche Dienstleistung zu welchem Zeitpunkt gekauft beziehungsweise in Anspruch genommen hat.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Aufforderung an das Inkassounternehmen vorzunehmen. Bis dies geschehen ist, kann die Zahlung durch den Schuldner verweigert werden.

Seriöse Inkassounternehmen erkennen

Besteht Unsicherheit darüber, ob es sich um ein seriöses Inkassounternehmen handelt, ist im ersten Schritt zu prüfen, ob dieses wirklich existiert.

Das sogenannte Rechtsdienstleisterregister stellt dabei eine Auflistung aller Inkassounternehmen dar. Ist das jeweilige Unternehmen dort nicht zu finden, ist die Wahrscheinlichkeit überaus groß, dass es sich um kein seriöses und berechtigtes Schreiben handelt. In Deutschland ist es nicht erlaubt, Inkassotätigkeiten ohne eine entsprechende Erlaubnis auszuführen.

Es ist in diesem Zusammenhang jedoch auch darauf hinzuweisen, dass es offiziell eingetragene Inkassofirmen gibt, die dennoch versuchen, unzulässige oder überhöhte Gebühren von den Schuldnern einzufordern. 

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Professionelle Unterstützung für Schuldner

Ist ein Schuldner der Meinung, dass gegen ihn Forderungen erhoben werden, die zum Teil oder auch vollkommen unberechtigt sind, sollte nicht gezögert werden, Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, die Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatungsstellen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt ebenfalls, wenn die jeweilige Forderung grundsätzlich berechtigt ist, die damit verbundenen Kosten jedoch zu hoch ausfallen. Diejenigen, die ein Inkassoschreiben von einem unseriösen Unternehmen erhalten haben, sollten dies im Übrigen stets der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Eine entsprechende Information ist darüber hinaus ebenfalls der Inkassoaufsicht zukommen zu lassen – vor allem dann, wenn bereits eine Zahlung geleistet wurde.