Keine Zwangsverwaltungs fürs Eigenheim

Die Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks ist unzulässig, wenn sie nur dazu dient, dem im Haus wohnenden Schuldner den Bezug von Sozialleistungen zu ermöglichen, damit er an den Zwangsverwalter ein Entgelt für die Nutzung der Räume entrichten kann, die ihm nicht nach § 149 Abs. 1 ZVG zu belassen sind.

Keine Zwangsverwaltungs fürs Eigenheim

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2008 – V ZB 31/08