Klageanträge – und ihre klägerfreundliche Auslegung

Für die Auslegung von Klageanträgen gelten die für Willenserklärungen maßgeblichen Auslegungsregeln, §§ 133, 157 BGB.

Klageanträge – und ihre klägerfreundliche Auslegung

Die Gerichte sind gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass hierdurch eine vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird.

Im Zweifel ist gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage entspricht1.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. April 2018 – 5 AZR 245/17

  1. BAG 23.03.2016 – 5 AZR 758/13, Rn. 26, BAGE 154, 337[]
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