Kündigung eines Internet- und Telefon-Komplettpakets

Wer umzieht, vergisst schnell, sich um das Internet- und Telefonpaket seines Anbieters zu kümmern. So kann es dazu kommen, dass der Anbieter nicht über den Umzug informiert wird.

Kündigung eines Internet- und Telefon-Komplettpakets

Auch ein Anbieterwechsel oder eine Sonderkündigung kann nötig sein. Kümmert sich der Kunde zu spät darum, kann es passieren, dass er in der neuen Wohnung von der digitalen Außenwelt abgeschnitten ist oder einen Monat lang für eine Internetverbindung in der alten Wohnung zahlt, obwohl er bereits umgezogen ist.

Dieser Artikel gibt Auskunft darüber, worauf Kunden vor dem Umzug achten sollten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und welche Rechte ein Internet- und Telefon-Kunde hat.

Was ist bei der Kündigung des Internetzugangs zu beachten?

Ist eine Kündigung des Internet- und Telefonpakets geplant, sind die Vertragslaufzeiten zu beachten. Diese können zwölf oder vierundzwanzig Monate betragen. Kann der Anbieter die im Vertrag festgelegte Leistung am neuen Wohnort erbringen, hat der Kunden keinen Anspruch auf Sonderkündigung.

Kann der Vertrag fristgerecht noch vor dem Umzug gekündigt werden, ist zu beachten, dass die Kündigung rechtzeitig bei dem Anbieter ankommen muss. Zudem ist es sinnvoll, sich den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen zu lassen.

Mit einer 1&1-Kündigungsvorlage kann der Kunde eine Kündigung mit einer digitalen Unterschrift erstellen und diese online versenden.

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Rechte als Internet- und Telefon-Kunde

Der zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Vertrag besteht auf Basis des Telekommunikationsgesetzes über den Umzug hinaus. Der Anbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Leistung auch an dem neuen Wohnort des Kunden zu erbringen.

Von einem Sonderkündigungsrecht kann der Kunde Gebrauch machen, wenn die Leistung an dem neuen Wohnort aus diversen Gründen nicht vom Anbieter erbracht werden kann.

Das Internet ist zu langsam

So kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden, wenn die Übertragungsrate der Internetverbindung am neuen Wohnort deutlich geringer ausfällt, mit langsameren Ladevorgängen zu rechnen ist und der Anbieter dem Recht des Kunden auf Nachbesserung nicht nachkommen kann. Diese Regelung ist am 21. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die Frist beträgt einen Monat.

Das Sonderkündigungsrecht geht nicht mit dem Wechsel des Tarifs einher. Es kann entweder gekündigt und nach Angeboten bei Mitbewerbern gesucht oder ein neuer Vertrag mit einem anderen Tarif bei dem alten Anbieter geschlossen werden.

Voraussetzung für einen stressfreien Umzug ist, dass der Kunde rechtzeitig auf seinen Anbieter zugeht. So können Kosten eingespart werden, indem der bestehende Vertrag pünktlich einen Monat vor Auszug gekündigt wird.

Ausfall des Internetanschlusses

Fällt die Internetverbindung für einen längeren Zeitraum aus, kann der Kunde auf die Zahlung der monatlichen Gebühr verzichten. Zudem können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, sofern Kosten für alternative Internetzugänge angefallen sind.

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Anbieterwechsel

Wechselt der Nutzer seinen Anbieter, darf die Zeitspanne, in der er auf den Internetzugriff verzichten muss, maximal 24 Stunden betragen. Verzögert sich die Einrichtung des Internetzugangs durch den neuen Anbieter, ist der alte Anbieter verpflichtet, die Zugänge aufrecht zu erhalten.

Umzug

Bei einem Umzug kann eine durchgängige Internetverbindung gewährleistet werden, sofern der Kunde seinen Anbieter rechtzeitig informiert. Empfehlenswert ist, den Umzug mit dem alten Anbieter zu planen und erst nach dem Wohnortwechsel über eine Kündigung und einen neuen Anbieter nachzudenken. So werden Fehler vermieden, indem nicht zwei Unternehmen gleichzeitig an der Übergabe beteiligt sind.

Auf Folgendes ist zu achten:

  • Der Anbieter muss über den Umzug informiert werden.
  • Der Anbieter muss die im Vertrag festgelegte Leistung am neuen Wohnort erbringen.
  • Der Anbieter muss eine Sonderkündigung akzeptieren, sofern er die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann.

Fazit

Wer sich rechtzeitig auf seinen Umzug vorbereitet und infolgedessen seinen Anbieter kontaktiert, um den Umzug zu melden, muss keinen Tag auf die eigene Internetverbindung verzichten. Sinkt das Leistungsniveau des Anbieters am neuen Wohnort und die Internetverbindung ist deutlich langsamer, ist eine Sonderkündigung möglich. Bei einem Internetausfall kann die monatliche Zahlung durch den Kunden für den betroffenen Zeitraum eingestellt werden.

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