Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung den Entwurf eines Landesschlichtungsgesetzes auf den Gesetzgebungsweg gebracht.

Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz

Der Entwurf sieht vor, dass bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Nachbarrecht oder im Zusammenhang mit Ehrverletzungen grundsätzlich ein vorgerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchzuführen ist. Damit folgt Rheinland-Pfalz einer Reihe anderer Bundesländer, die in den letzten Jahren bereits von der Experimentierklausel des § 15a EGZPO Gebrauch gemacht haben. Die Schlichtungsverfahren sollen von den nach der Schiedsamtsordnung bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt werden.

Im Anschluss an den heutigen Kabinettsbeschluss werden in den kommenden Wochen die in der Praxis tätigen Verbände angehört und im Falle einer endgültigen Verabschiedung durch das Kabinett kann der Entwurf dann noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden.

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