Wer mit Zahlungen in Verzug gerät, hat hierauf Verzugszinsen zu zahlen. Diese berechnen sich regelmäßig als X Prozentpunkt über dem Basiszinssatz:

- 5 Prozentpunkt über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften
- 8 Prozentpunkt über dem Basiszinssatz bei Handelsgeschäften und
- 2,5 Prozentpunkt über dem Basiszinssatz bei Immobiliardarlehensverträgen
Dieser Basiszinssatz wird halbjährig an die aktuelle Zinsentwicklung angepasst, zuletzt lag er im zweiten Halbjahr 2006 bei 3,16%. Seit dem 1. Januar 2008 hat sich der Basiszinssatz erhöht auf nunmehr 3,32%.