Der Bundesrat will mit einem jetzt in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf die Ausgaben für die Prozeßkostenhilfe zurückfahren.
Dazu sind drei Gruppen von Maßnahmen vorgesehen:
- Zum sollen werden die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
korrigiert werden, um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu verkleinern. - Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht eine angemessene Erhöhung der Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei an den Prozesskosten. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe
künftig nur noch als Darlehen erhalten, das durch Zahlungen aus ihrem einzusetzenden Einkommen und Vermögen vollständig zurückzuzahlen ist. - Schließlich sollen die Vorschriften über das Verfahren „verbessert“ werden, um sicherzustellen, dass die für den Bezug von Prozesskostenhilfe maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers einheitlich und zutreffend erfasst werden.
Der Entwurfstext dieses Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetzes findet sich im Informationssystem des Deutschen Bundestages.
Bildnachweis:
- Schreibblock: Nicolay Frolochkin









