Rechtsmittelfristen – und der PKH-Antrag

Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, muss ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittel(begründungs)frist einreichen.

Rechtsmittelfristen – und der PKH-Antrag

Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Frist zur Einlegung bzw. – hier – zur Begründung des Rechtsmittels einzuhalten1.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. April 2016 – V ZR 253/15

  1. vgl. BGH, Beschluss vom 07.10.2004 – V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961[]

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Die nicht notierte Vorfrist