Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nach dem Willen des Bundesrates sollen Gerichtsvollzieher zukünftig nicht mehr zwingend Beamte sein müssen, vielmehr könnten deren Aufgaben auch auf Privatunternehmer, so genannte Beliehene, übertragen werden, die für eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig wären. Gleichzeitig ist der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf vor, dem Gläubiger die Auswahl zwischen mehreren miteinander im Wettbewerb stehenden Gerichtsvollziehern zu ermöglichen.
Um die Aufgabenübertragung zu ermöglichen, müssten das Grundgesetz und verschiedene andere Vorschriften – vor allem das Gerichtsvollziehergesetz – geändert werden. Daher hat der Bundesrat nunmehr zwei getrennte Gesetzentwürfe beschlossen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens. Die beiden Entwürfe werden nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die sie innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Beide Gesetzentwürfe hatte der Bundesrat bereits einmal, im Mai 2007 in den Bundestag eingebracht. Dieser hat die Vorlagen in der abgelaufenen Legislaturperiode jedoch nicht abschließend behandelt, so dass sie mit Ablauf der letzten Wahlperiode des Deutschen Bundestages der Diskontinuität anheim fielen.
Ob die Reform tatsächlich den Gläubigerinteressen an einer schnelleren Zwangsvollstreckung dient oder doch nur der Entlastung der Länderhaushalte mag dahinstehen.











