Renovierungsbeschlüsse der WEG-Versammlung – und die noch zu verhandelnden Angebote

Formulierungen in Eigentümerbeschlüssen wie „noch zu verhandelnde“ Angebote, eine Obergrenze (im Klammerzusatz) von „max. ca. …€“ oder dass „bei Wegfall von Treppenhausfenster und Kellerfenster und Gefährdung der KfW-Förderung überlegt werden soll, wenn es wirtschaftlich ist, die verbleibenden Fenster auch auszutauschen“ sind unklar und zu unbestimmt.

Renovierungsbeschlüsse der WEG-Versammlung – und die noch zu verhandelnden Angebote

Eine Beschlussfassung, die nur den gesetzlichen Verteilerschlüssel mit anderen Worten unklarer wiederholt, ist überflüssig und entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.

Eine Sonderumlage für erst in mehr als 6 Monaten geplante Maßnahmen sollte den Fälligkeitszeitpunkt nennen; sie ist ggf. dahin auszulegen, dass sonst sofortige Fälligkeit gegeben ist.

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 23. Dezember 2015 – 318 T 61/15