Revisionszulassung gegen ein Teilurteil des Berufungsgerichts – und die Kostenentscheidung im Schlussurteil

Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht gemäß § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in dem Teilurteil erstreckt sich auch auf die zugehörige, im Schlussurteil enthaltene Kostenentscheidung.

Revisionszulassung gegen ein Teilurteil des Berufungsgerichts – und die Kostenentscheidung im Schlussurteil

Das Schlussurteil ergänzt insoweit lediglich das vorausgegangene Teilurteil und bildet mit diesem eine Einheit, weil die Kostenentscheidung eine notwendige Folge der Entscheidung in der Hauptsache ist1.

Entsprechendes hat außerdem für die Möglichkeit der Anfechtung der Kostenentscheidung in einem Schlussurteil mit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu gelten, wenn gegen das Teilurteil eine Nichtzulassungsbeschwerde statthaft und eingelegt ist.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Dezember 2018 – VII ZR 192/18

  1. vgl. BGH, Urteil vom 30.06.2004 – VIII ZR 243/03, NJW 2004, 3045 30[]
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