Auch der in einem Zwangsversteigerungsverfahren vom Gericht mit der Wertermittlung beauftragte Sachverständige haftet, wie der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt hat, dem Ersteigerer für ein fehlerhaftes Gutachten nach § 839 a BGB.
BGH, Urteil vom 9. März 2006 – III ZR 143/05
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