Stehenlassen einer kündbaren Darlehnsforderung

Das Stehenlassen einer ungekündigten, aber kündbaren Darlehensforderung stellt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs auch im Anwendungsbereich der Schenkungsanfechtung keine zur Entgeltlichkeit führende Leistung dar1.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Mai 2009 – IX ZR 71/08

  1. Fortführung von BGHZ 174, 297, 311[]
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