Das Landgericht Berlin II hat in einem Urteil festgestellt, dass ein am 21. März 2024 in der Mitgliederversammlung des FC Bundestag e.V. gefasster Beschluss, wonach eine Vereinsmitgliedschaft und die Parteizugehörigkeit zur AfD sich ausschließen und unvereinbar sind, aus formellen Gründen
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