Eine Änderung der Vereinssatzung zur Dauer der Amtsperiode gilt auch rückwirkend für die bei Beschlussfassung amtierenden Vorstandsmitglieder.
In einem jetzt in erster Instanz vom Amtsgericht Koblenz und sodann in der Berufungsinstanz vom Landgericht Koblenz zu entscheidenden Fall war der Vorstand
Artikel lesen


































