Wie das Bundesfinanzminsiterium jetzt den Bankenverbänden mitgeteilt hat, ist es aus Sicht der Finanzverwalutng aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn bei losen Personenzusammenschlüssen (z. B. Sparclubs, Schulklassen, Sportgruppen), die aus mindestens sieben Mitgliedern bestehen, im Rahmen des Kapitalertragsteuerverfahrens auch nach
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