Auch ein Raucherverein benötigt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn er für seine Vereinsmitglieder einen Ausschank betreiben will. Dieser auch für alle andere Vereinsgastronomien geltende Grundsatz zeigt sich in dem Fall des „1. Vereins diskriminierter Raucher e.V.“, den jetzt das Verwaltungsgericht Stutgart im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zu entscheiden hatte:
Lesen