Ebenfalls am Freitag haben auch die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen im Vereinsrecht den Bundesrat passiert – das Thema – insbesondere die angebliche Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände – ist ja auch zu schön für Sonntagsreden so kurz vor der nächsten Bundestagswahl.

Über die jetzt vom Bundesrat abgesegneten Verschlimmbesserungen im Vereinsrecht haben wir bereits vor einem halben Jahr in unserem Bericht über das Gesetzgebungsverfahren berichtet.
Warum das Gesetz den ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen nur Steine statt Brot bietet, finden Sie übrigen in diesem lesenswerten Beitrag eines im Vereinsrechts versierten Rechtsanwalts.