Der Deutsche Bundestag hat zwei Änderungen im Vereinsrecht beschlossen. Eine dieser Änderungen, nämlich die angebliche Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände, verbessert zwar nicht, wie angekündigt, die Lage der Vereinsvorstände, eignet sich dafür aber gut für Sonntagsreden von Politikern, insbesondere in der jetzt anstehenden Wahlkampfzeit. Die andere Änderung betrifft den Bereich der Vereinsregister und wird auf mittlere Sicht zu höheren Kosten für Vereine führen, auch wenn es jetzt von der Politik aus Beitrag zur Entbürokratisierung gefeiert wird.

Über die Änderungen selbst hatten wir bereits im Februar hier berichtet, Änderungen hierzu haben sich im Gesetzgebungsverfahren nicht ergeben.