Verkehrsunfall mit gleichschweren Verkehrsverstößen

Kommt es dadurch zum Zusammenstoß zweier Fahrzeuge, dass ein PKW-Fahrer im Bereich eines Bahnübergangs trotz Überholverbot einen verbotswidrig (durchgezogene Linie) nach links abbiegenden PKW überholt, so wird beiden Fahrern gleichschwere Verkehrsverstöße zur Last gelegt.

Verkehrsunfall mit gleichschweren Verkehrsverstößen

So die Entscheidung des Landgerichts Magdeburg in dem hier vorliegenden Fall eines Verkehrsunfalls, der sich am 15. Februar 2011 im Landkreis Harz ereignete. Der Kläger wollte mit seinem Audi unmittelbar hinter einem Bahnübergang w mit seinem Fahrzeug nach links in ein Grundstück abbiegen, um einen Parkplatz zu erreichen. Vor und hinter dem Bahnübergang befand sich eine durchgezogene Mittellinie (Zeichen 295, § 35a StVO). Als der Kläger über die durchgezogene Sperrlinie nach links auf den Parkplatz abbog, kam es zu einer Kollision mit einem VW Golf. Der Golf-Fahrer hatte verbotswidrig im Bereich des Bahnüber-gangs einen hinter dem Audi befindlichen Pkw überholt und kollidierte schließlich mit dem Audi, weil dieser nach links abbog. An beiden Fahrzeugen entstanden Sachschäden. Die Insassen blieben unverletzt.

Nach Auffassung des Landgerichts Magdeburg sind beiden Fahrern gleichschwere Verkehrsverstöße zur Last zu legen. Der Kläger und Audi-Fahrer hat beim Linksabbiegen verbotswidrig die durchgezogene Mittellinie überholt. Zudem hätte er sich beim Abbiegen in ein Grundstück so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist gemäß § 9 Abs. 5 StVO.

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Der VW-Fahrer hat gegen die Verkehrsregeln gemäß § 19 Abs. 1 StVO verstoßen, wogegen man sich Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und Kraftfahrzeuge dort nicht überholt werden dürfen.

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 6. Oktober 2011 – 10 O 1030/11

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