Nicht ohne Grund zählen Fertighäuser zu den am häufigsten gebauten Eigenheimen in Deutschland. Die Kosten sind niedriger als beim Massivbau und das Haus steht schneller. Damit sich diese Versprechen auch erfüllen, sollten Bauherren bei der Wahl des Fertighausanbieters einige Punkte beachten und den Bauvertrag genau lesen.

Einen seriösen und zuverlässigen Anbieter finden – so geht’s
Potenzielle Bauherren finden im Internet eine Vielzahl von Fertighausangeboten. Nun gilt es, aus dieser Fülle einen seriösen, solventen und zuverlässigen Fertighausanbieter herauszufiltern. Was auf den ersten Blick als schwierige Herausforderung erscheint, ist in Wirklichkeit ganz einfach. Mit ein wenig Recherche lässt sich schnell herausfinden, welche Anbieter über viele positive Bewertungen verfügen. Bewertungsportale sind hier eine gute erste Informationsquelle.
Verfolgt man Dokumentationen im Fernsehen und im Internet, zeigt sich ebenfalls schnell, mit welchem Anbieter man nicht bauen sollte. Trotz eines seriösen Baupartners ist es bei Fertighäusern wichtig, den Bauvertrag genau zu lesen und mögliche Fallstricke in Form von unklaren Formulierungen zu erkennen. Vor der endgültigen Entscheidung sollte ein persönliches Gespräch mit dem Anbieter stattfinden.
Vertragsprobleme können auch dadurch vermieden werden, dass sich die Bauherrenfamilie einen Musterbauvertrag aushändigen lässt. Auch ohne die konkreten persönlichen Daten ist es möglich, Vertragsfehler zu erkennen und den Anbieter darauf hinzuweisen oder sich neu zu orientieren. Seriöse Fertighausanbieter lassen Bauverträge ausfertigen, so dass sie und der Bauherr rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Was im Bauvertrag stehen muss
Der Bauvertrag muss grundsätzlich alle Vertragsbestandteile enthalten. Eine klare Definition der enthaltenen Leistungen ist dabei ebenso notwendig wie die konkrete Darstellung des Zahlungsplanes. Andernfalls kann es zu erheblichen Mehrkosten oder Minderleistungen kommen. Der Bauvertrag ist das Dokument, in dem alle Fakten rund um den Fertighausbau festgehalten werden müssen. Dazu gehören unter anderem
- die eindeutige Definition aller Leistungen und Vertragsdaten
- der Baustart und die Bauzeit
- Vertragspreis und Festpreisgarantie
- Zahlungsmodalitäten (nach Baufortschritt)
- Vertragsstrafe bei Bauzeitüberschreitung
- förmliche Abnahme
- Verjährungsfrist von Mängelansprüchen
Nur ein transparenter Bauvertrag, in dem alle Punkte klar geregelt sind, ist für den Bauherrn rechtssicher. Bei der Auswahl des Anbieters ist daher besonders darauf zu achten, dass die Vertragsgestaltung den Kriterien und Vorschriften entspricht. Andernfalls besteht auf Seiten des Bauherrn die Gefahr, dass es während der Bauphase zu Problemen kommt. Um dem vorzubeugen, ist ein lückenloser Bauvertrag, der alle notwendigen Bausteine enthält, die Grundlage für einen reibungslosen Fertighausbau.
Benachteiligende Vertragsklauseln vor der Unterzeichnung erkennen
Eine benachteiligende Klausel in einem Bauvertrag ist nicht zwangsläufig unzulässig. Sie birgt aber einige Fallstricke, die sich vermeiden lassen, wenn man auf klaren Formulierungen und festen Fristen besteht. Ist der Fertighausanbieter beispielsweise berechtigt, die vertraglichen Leistungen zu ändern, ändert sich automatisch auch der Preis für das Haus. Auch eine zu kurze Festpreisgarantie, die die Bauzeit unterschreitet, sollten Bauherren nicht akzeptieren.
Was ein Fertighaus kostet, hängt also auch vom Verhandlungsgeschick bei Vertragsabschluss ab. Nach der Wahl des Haustyps, der Ausstattung und eventueller Eigenleistungen ist die Vertragskompetenz des Bauherrn ein wichtiger und entscheidender Punkt bei der Kostenfrage. Ein klar definierter Einzugstermin ist z.B. nicht veränderbar. Wird dieser jedoch nur grob definiert, kann der Fertighausanbieter die Fertigstellung verzögern und der Bauherr hat doppelte Kosten, da er nicht nur den Bau, sondern auch die Miete für seine Wohnung weiter bezahlt.
Der präzise Zahlungsplan als Vertragsbestandteil
Was kostet das Fertighaus, wenn es bezugsfertig ist oder in einem anderen vom Bauherrn gewünschten Zustand (Ausbauhaus)? Dies ist sicherlich eine der wichtigsten Fragen und daher ein Vertragsbestandteil, der als Festpreis mit Garantie enthalten sein sollte. In jedem fünften Bauvertrag werden Abschlagszahlungen verlangt, ohne dass bisher Leistungen erbracht wurden. Bauherren sollten sich davor schützen, indem sie einen Bauvertrag abschließen, der Zahlungen nach Leistungserbringung vorsieht. So kann ausgeschlossen werden, dass der Bauherr für nicht erbrachte und nicht erbringbare Leistungen zahlt.
Neben dem Gesamtpreis, der im Vertrag fixiert wird, müssen die einzelnen Zahlungsschritte klar definiert werden. Ein Bauabschnitt ist abgeschlossen – der ausführende Handwerker erhält die Zahlung. Dies setzt voraus, dass das Gewerk mängelfrei und zur Zufriedenheit des Bauherrn ausgeführt wurde. Andernfalls, und auch das muss im Bauvertrag stehen, ist der Bauherr berechtigt, den Betrag bis zur Mängelbeseitigung zurückzuhalten. Ist diese Klausel nicht enthalten, kann es perspektivisch zu Ärger bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und einem Baustopp kommen.
Seriöse Fertighausanbieter vor Vertragsabschluss erkennen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen seriösen Fertighausanbieter zu erkennen. Erste Recherchen führen Bauherren im Internet durch. Hilfreich sind hier Bewertungen anderer Bauherren und die Vergabe von „Sternen“ auf unabhängigen Plattformen. Letztlich zählt aber auch das eigene Bauchgefühl. Die kostenlose Erstberatung, die seriöse Unternehmen anbieten, sollte zufrieden stellen und keine Fragen offen lassen. Fühlt sich ein Bauherr nicht umfassend beraten und ist er nach dem Gespräch unsicher, empfiehlt es sich, eine weitere Beratung in Anspruch zu nehmen und Vergleiche anzustellen.
Ist der Bauvertrag erst einmal unterschrieben, haben Bauherren nur bei den wenigsten Anbietern ein kostenloses Rücktrittsrecht. Umso wichtiger ist es, keine Entscheidung im Hauruckverfahren zu treffen und die Seriosität und Zuverlässigkeit des Anbieters vorab zu prüfen. Im digitalen Zeitalter ist es nicht schwer, sich online einen ersten Überblick zu verschaffen. Im besten Fall wählt man nun drei Anbieter aus, mit denen man ein persönliches Gespräch führt. Nur wer den Vergleich sucht, kann sich vor einem unpassenden Vertrag schützen und sich den Traum vom Eigenheim ohne Folgeprobleme erfüllen.
Bauvertrag vor Unterzeichnung vom Experten prüfen lassen
Für die meisten Bauherren ist die Unterzeichnung des Bauvertrags eine der größten Investitionen ihres Lebens. Kleinste Fehler können teuer werden und das ganze Projekt zum Scheitern bringen. Es empfiehlt sich daher, den Vertrag von einem Rechtsanwalt oder einem anderen Experten auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität prüfen zu lassen. Ein seriöser Fertighausanbieter wird dies nicht ablehnen, da er den Vertragsinhalt kennt und weiß, dass alle wesentlichen Punkte berücksichtigt wurden. Sollte ein Anbieter die Prüfung auf Rechtssicherheit ausschließen oder gar verbieten, ist der Bauherr gut beraten, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.
Fazit: Jeder Bauherr hat das Recht auf einen vollständigen, verständlichen und korrekten Bauvertrag. Darin müssen alle Details der Planung, der Bauphase, des Budgets und der Fertigstellung geregelt sein. Ist auch nur ein Vertragspunkt nicht plausibel oder gar missverständlich, besteht der Bauherr im besten Fall auf einer Änderung des Passus. Mit der Unterschrift werden die vertraglichen Vereinbarungen akzeptiert und ein Rücktritt ist oft nur unter Kostenfolge möglich. Um Bauprobleme zu vermeiden, sollte der Bauvertrag ohne Bauchschmerzen unterschrieben und vorher von einem Fachmann auf seine vertragsrechtliche und inhaltliche Richtigkeit überprüft werden.