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Gläubigeranfechtung – und die Insolvenzeröffnung

Die in die Rechtszuständigkeit des Verwalters übergeleiteten Anfechtungsansprüche nach dem Anfechtungsgesetz sind auf den anfechtenden Gläubiger übertragbar. Die Befugnis zur Aufnahme des durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Gläubigeranfechtungsstreits steht dem anfechtenden Gläubiger zu, wenn

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Das durch Insolvenzeröffnung unterbrochene Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren – und seine Wiederaufnahme

Mit der Aufnahme eines durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch den Beschwerdeführer bei Verzögerung der Verfahrensaufnahme durch den Insolvenzverwalter als Beschwerdegegner hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat die Insolvenzschuldnerin, eine GmbH, von

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Grundstücksräumung – nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren

Dem Meistbietenden im Zwangsversteigerungsverfahren kann nach Aufhebung des Zuschlags gegenüber dem Herausgabeanspruchs des ursprünglichen Grundstückseigentümers ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Verwendungsersatzanspruchs aus § 996 BGB zustehen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der klagende Grundstückseigentümer seit 1993 als Eigentümer

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