Insolvenzanfechtung bei Leistung an einen Dritten

Leistet ein Insolvenzschuldner in anfechtbarer Weise an einen vom Gläubiger mit dem Empfang der Leistung beauftragten Dritten, ist der Gläubiger zur Rückgewähr der Leistung verpflichtet.

Insolvenzanfechtung bei Leistung an einen Dritten

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2009 – IX ZR 85/06

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