Das war das Insolvenzrecht im August 2015:

- Der direkte Kontakt des Insolvenzverwalters zum anwaltlich vertretenen Gegner
- Der veruntreuende Insolvenzverwalter – und die Haftung des Gläubigerausschusses
- Insolvenzeröffnung auf Gläubigerantrag – und die Verfahrenskostenstundung
- Schadensersatzansprüche des Insolvenzschuldners gegen den Insolvenzverwalter – und ihre Verjährung
- Vorsteuervergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters – und die Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots