Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen – und die vermutete Zahlungseinstellung

Allein aus der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann nicht erst dann auf eine Zahlungseinstellung geschlossen werden, wenn der Beitragsrückstand mindestens sechs Monate beträgt1.

Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen – und die vermutete Zahlungseinstellung

Ausreichend kann demgegenüber schon ein mehrmonatiger Beitragsrückstand sein2.

Ein Zahlungsrückstand von zwei bis drei Monaten allein kann jedoch nicht als ausreichend angesehen werden.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. Februar 2015 – IX ZR 79/13

  1. so aber OLG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2013 – 1 U 196/12[]
  2. BGH, Urteil vom 20.11.2001 – IX ZR 48/01, BGHZ 149, 178, 187; Beschluss vom 13.06.2006 – IX ZB 238/05, WM 2006, 1631 Rn. 6; Urteil vom 07.11.2013 – IX ZR 49/13, WM 2013, 2272 Rn. 13[]
Weiterlesen:
Zahlungsfähig - durch treuwidrige Vermögensverschiebungen