Amtsgericht Hagen -Zentrales Mahngericht-

Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid – und die geänderte Firmierung der Gläubigerin

Die Möglichkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden gemäß § 829a ZPO ist für eine Gläubigerin, deren Parteibezeichnung sich nach Erlass des Vollstreckungsbescheids geändert hat, nicht eröffnet, weil sie dem zuständigen Vollstreckungsorgan die Parteiidentität mit der Titelgläubigerin zweifelsfrei nachweisen muss. Die

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Amtsgericht und Landgericht Essen

Der Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen

Ein Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen kann als elektronisches Dokument eingereicht werden und unterliegt keinen weiteren Anforderungen als andere elektronisch eingereichte Dokumente. Ausreichend ist entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine einfache elektronische Signatur bei Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg.

In dem

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Landgericvht Köln

Die wiedeholte Beschwerde

Weist das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurück, ist ihre Wiederholung auch während der noch laufenden Beschwerdefrist unzulässig.

Die erneute sofortige Beschwerde (hier: des Schuldners gegen den nach § 802g Abs. 1 ZPO erlassenen Haftbefehl) ist zwar gemäß

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Grundschuldbrief

Vorauspfändung für zukünftige Unterhaltsansprüche

Bei einer Vorauspfändung (Dauerpfändung) für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche kann Pfändungsgegenstand auch eine Eigentümerbriefgrundschuld des Schuldners sein.

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (im Folgenden: Pfändungsantrag) ist eine das Zwangsvollstreckungsverfahren einleitendende Verfahrenshandlung. Als Verfahrenserklärung unterliegt der Pfändungsantrag der

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Amtsgericht Strausberg

Zwangsversteigerung zur Verwaltungsvollstreckung – und ihre (vorübergehende) Einstellung

Voraussetzungen, Art und Wirkung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung zur Vollstreckung einer durch Verwaltungsakt titulierten öffentlichenrechtlichen Geldforderung richten sich auch im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Wenn die vollstreckende Behörde

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