VW-Dieselskandal: Gerichte nehmen sich vermehrt den EA288-Motor vor

Immer mehr Gerichte nehmen sich im Dieselskandal den EA288-Motor aus dem Hause VW vor. Auch der Nachfolger des damaligen Skandalmotors EA189, der den Dieselskandal ausgelöst hatte, steht im Verdacht, Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen mithilfe einer Software zu manipulieren.

VW-Dieselskandal: Gerichte nehmen sich vermehrt den EA288-Motor vor

Das Jahr 2021 begann für die Volkswagen AG mit gleich zwei Niederlagen vor Gericht. Das Landgericht Offenburg1 urteilte am 8. Januar 2021, dass VW einem geschädigten Kunden knapp 22.000 Euro für einen Caddy Comfortline TDI 2,0 l Blue Motion zahlen muss. Nur wenige Tage später entschied das Landgericht Duisburg, dass die Volkswagen AG dem Besitzer eines Skoda Superb 2.0 TDI Schadensersatz in Höhe von knapp 24.000 Euro zahlen muss2.

VW und der EA288-Motor: Sittenwidrige Schädigung

Beide Fahrzeuge waren mit dem EA288-Motor ausgestattet, der als der »saubere« Nachfolger des EA189 gilt. In beiden Fällen hielten die Richter die im Motor verbauten Abschalteinrichtungen für illegal und verurteilten den Konzern jeweils wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB.

EA288-Klagen: Fragwürdige Medienkampagne von VW

Diese beiden Urteile gehören zu einer Reihe verbraucherfreundlicher Entscheidungen zu dem umstrittenen VW-Motor. In den vergangenen Wochen hatte der Wolfsburger Autobauer versucht, sich gegen die zunehmenden EA288-Klagen zu wehren. So hatte VW in einer Medienkampagne behauptet, dass diese Klagen »zu 99 Prozent verloren« gingen. »Aus unserer Sicht ist das eher ein plumper Versuch der Schadensbegrenzung«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. Er verfolgt den Diesel-Abgasskandal seit vielen Jahren und vertritt geschädigte Diesel-Kunden.

EuGH-Urteil: Druck auf VW wächst

»Der Druck auf VW in Sachen Dieselskandal 2.0 wächst«, so Dreschhoff, »vor allem auch durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Abschalteinrichtungen. Im Dezember 2020 hatte der EuGH Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Somit dürfen Fahrzeughersteller keine Software in Motoren verwenden, die systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen bei Zulassungstests verbessert.«

Illegale Abschalteinrichtungen auch im EA288-Motor?

Auch im EA288-Motor von VW soll es illegale Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgasemissionen auf dem Prüfstand geben. Der Konzern behauptet bis heute, keine illegalen Abschalteinrichtungen bei diesem Motorentyp zu verwenden. Der Konzern gibt zwar zu, dass darin ein sogenanntes »Thermofenster« zum Einsatz kommt, dass dieses aber dem Motorschutz diene. 

»Thermofenster« im Fokus

Als »Thermofenster« bezeichnen die Hersteller den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung des Motors optimal arbeitet. Dieser liegt – je nach Fahrzeug – etwa zwischen 15 und 30 Grad Celsius. Ist es wärmer oder kälter als der genannte Temperaturbereich, wird die Abgasreinigung laut Hersteller zum Schutz des Motors gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Allerdings liegt die durchschnittliche Temperatur in Deutschland in nur drei Monaten des Jahres über 15 Grad Celsius. Auf den Prüfständen, wo die Emissionsausstöße gemessen werden, herrschen jedoch meist Temperaturen von über 20 Grad vor. Somit halten die Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte ein, im Straßenverkehr die meiste Zeit des Jahres aber nicht.

SWR-Recherche: EA288-Motor auch mit Zykluserkennung

Neben dem Thermofenster drehen sich die Manipulationsvorwürfe beim EA288-Motor unter anderem aber auch um die sogenannte Zykluserkennung. 2019 gerieten VW-interne Dokumente in die Hände von Reportern des Südwest-Rundfunks (SWR), die belegen, dass die Motorsteuerung erkennen kann, ob sich das Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand in einem bestimmten Prüfzyklus befindet. Die Zykluserkennung könnte somit genutzt werden, um den Abgasausstoß auf einen Testbetrieb hin zu optimieren.

Verbraucheranwalt: Chancen für Dieselfahrer gestiegen

Rechtsanwalt Dreschhoff: »Durch das EuGH-Urteil sehen wir gute Chancen für Dieselfahrer im Dieselskandal, vor allem in Bezug auf den EA288-Motor. Dieser ist fast in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Allein in Deutschland betrifft dies etwa drei Millionen Fahrzeuge. Für uns liegt es also nahe, dass VW mit seiner fragwürdigen Medienaktion zum EA288 weitere rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden will. Deshalb sollten sich geschädigte Diesel-Kunden nicht von dieser PR-Taktik verunsichern lassen und weiterhin ihre Ansprüche geltend machen. Auch fünf Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals ist dieser noch lange nicht vorbei.

  1. LG Offenburg, Urteil vom 08.01.2021 – 2 O 168/20[]
  2. LG Duisburg, Urteil vom 12.01.2021 – 12 O 88/20[]

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