Was interessiert mich mein richterlicher Hinweis von gestern?

Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben1.

Was interessiert mich mein richterlicher Hinweis von gestern?

Dies gilt unabhängig davon, ob der gerichtliche Hinweis nur eine Nebenforderung (vgl. § 139 Abs. 2 ZPO) betrifft oder die Hauptsache.

Das Gericht muss daher vor einer Änderung seiner Rechtsauffassung den betroffenen Prozessparteien die Möglichkeit geben, sich hierzu zu äußern.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Mai 2017 – V ZR 235/16

  1. BGH, Urteil vom 29.04.2014 – VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5 mwN[]
Weiterlesen:
Fristenkontrolle in der Anwaltskanzlei - und die Notwendigkeit einer Vorfrist