Wie der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes mitgeteilt hat, sind im vergangenen Jahr (2013) im Vergleich zum Vorjahr ca. 2000 Gutachten bei vermuteten Behandlungsfehlern mehr erstellt worden. Diese Zunahme von 17 % auf insgesamt 14.600 Gutachten wird u.a. auf das 2013 in Kraft getretene Parientenrechtegesetz zurückgeführt. Aber auch eine gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit führt der stellvertretende Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes bei der Vorstellung der aktuellen Begutachtungsstatistik am 6. Mai 2014 als Grund für die Zunahme an.
Die meisten Gutachten werden im Zusammenhang mit Operationen erstellt, die nach Meinung der Patienten nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Dabei richten sich 70 % der Vorwürfe gegen Krankenhäuser und 30 % gegen niedergelassene Ärzte. Ist ein Gutachten erstellt worden, kann der betreffende Patient auf dieser Grundlage über seine weiteren Schritte entscheiden.
Das ist die Idealvorstellung, wie ein Patient vorgehen sollte, der vermutet, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein. – Leider sieht die Realität oftmals anders aus: Denn wie gelangt ein Patient zu der Vermutung eines Behandlungsfehlers? Er fühlt sich nicht wohl, hat körperliche Einschränkungen und/oder leidet unter Schmerzen. Dazu können dann Ratlosigkeit, Ängste und Isolation kommen, die eher verzweifeln lassen als handeln und kämpfen. Zumal ein Kampf gegen einen „Halbgott in Weiß“ kräftezehrend sein kann.
Unterstützung, Rat und Hilfe sind in so einem Fall notwendig. Der Patient möchte die ganze Angelegenheit in kompetente Hände abgeben, so dass derjenige für ihn kämpft. Eine gute Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Ein Fachanwalt für Medizinrecht bietet die notwendige Kompetenz zur Durchsetzung von Patientenrechten. Dabei ist oftmals nicht einmal ein Termin in der Kanzlei erforderlich, Telefon, Fax und Internet machen es möglich. Es spielt keine Rolle mehr, ob der Rechtsanwalt sich auf Medizinrecht in Metzingen oder in Flensburg spezialisiert hat. Die Interessenvertretung von Patienten ist grundsätzlich überregional möglich, so dass z.B. eine Anwältin für Medizinrecht und Ärztepfusch in Reutlingen prinzipiell deutschlandweit Fälle übernimmt und niemals einen Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung, sondern immer nur den Geschädigten vertritt. Unabhängig davon, ob es sich um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei im Krankenhaus verpfuschten Operationen, bei falschen Diagnosen oder bei ärztlichen Behandlungsfehlern handelt, kann ein Experte die Durchsetzung aller Ansprüche wesentlich besser verfolgen als ein betroffener Laie. Gerade die Berücksichtigung von Folgeschäden, Rentenzahlungen oder anderer Unterstützungsleistungen kann komplex sein und einen Laien überfordern. Wer also alle seine Patientenrechte wahren will, ist mit einem Fachanwalt für Medizinrecht auf der sicheren Seite.










