Widerrufsfrist – und der Einwurf in den Briefkasten

Auch im Einlegen des Widerrufsschreibens in den Briefkasten des Unternehmers kann die rechtzeitige Absendung im Sinne von § 355 Abs. 1 Satz 5 BGB liegen.

Widerrufsfrist – und der Einwurf in den Briefkasten

Insoweit erteilt der Bundesgerichtshof der Auffassung eine Absage, der Begriff der Absendung erfasse allein den Fall, dass der Verbraucher seine verkörperte Widerrufserklärung per Briefpost aufgebe.

Nach Art. 11 Abs. 2 der Verbraucherrechterichtlinie ist die Widerrufsfrist gewahrt, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Damit ist bei einer in Text- oder Schriftform verkörperten Willenserklärung der Zeitpunkt der Absendung maßgeblich. Nichts spricht dafür, dass damit ausschließlich ein Versand gerade per Briefpost maßgeblich sein soll. Das muss daher auch für die vollharmonisierte nationale Regelung in § 355 Abs. 1 Satz 5 BGB gelten.

Selbst wenn Sinn und Zweck der Norm darin liegen sollten, den Verbraucher von dem Risiko freizustellen, dass der Widerruf aufgrund nicht vorhersehbarer längerer Postlaufzeiten nicht rechtzeitig zugehe, ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine andere Übermittlungsform als der Postversand, insbesondere ein (rechtzeitiges) Einlegen in den Empfängerbriefkasten, keine tatbestandlich beachtliche Absendung gemäß § 355 Abs. 1 Satz 5 BGB darstellen soll.

Die für die gegenläufige Ansicht angeführten Kommentarstellen1 stützen den Rechtsstandpunkt, dass nur die Absendung per Briefpost beachtlich sein soll, ebenfalls nicht. Für das in diesem Zusammenhang für erforderlich erachtete Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV ist hiernach kein Raum.

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Die fehlerhafte Bezeichnung des Rechtsmittelklägers

Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2023 – VII ZR 151/22

  1. BeckOGK-Mörsdorf, Stand: 1.06.2022, § 355 BGB Rn. 57; BeckOK-BGB/Müller-Christmann, Stand: 1.05.2023, § 355 Rn. 31; MünchKomm-BGB/Fritsche, 9. Aufl., § 355 Rn. 57[]

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