Wiedereinsetzung wegen besserer Erkenntnis

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn sich die Partei darauf beruft, eine ihr günstige Entscheidung erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgefunden zu haben.

Wiedereinsetzung wegen besserer Erkenntnis

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. April 2009 – IX ZA 6/09

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