Wird die Partei eines Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners, endet das Verfahren wegen des Verbots des Insichprozesses in der Hauptsache. Auch eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht1.

Der Bundesgerichtshof hat es allerdings für möglich gehalten, ein solches Verfahren fortzusetzen, um eine Kostenentscheidung entsprechend § 97 Abs. 1 ZPO zu treffen2.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Dezember 2010 – Xa ZR 81/09