Brandenburgisches Oberlandesgericht

Die Bestimmung des Streitgegenstands

Die Bestimmung des Streitgegenstands ist Sache des Klägers. Will er einen weiteren Streitgegenstand in den Prozess einführen, muss er zweifelsfrei deutlich machen, dass er einen neuen prozessualen Anspruch verfolgt.

Einer solchen Berufung auf vertragliche Ansprüche steht bereits prozessual entgegen, dass

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Kein Snus-Tabak aus Schweden

Das Inverkehrbringen von schwedischem Snus-Tabak, ein mit Salzen versetzter Tabak, der unter die Ober- oder Unterlippe gesteckt und so konsumiert wird, ist in der Europäischen Union außerhalb von Schweden untersagt.

Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Düsseldorf in dem hier

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Haftung für hinterzogene Milchabgabe

Die Frage, ob andere Personen als der jeweilige Milcherzeuger, die an der Hinterziehung von Milchabgaben mitgewirkt haben, als Haftungsschuldner für die hinterzogenen Abgaben herangezogen werden können, ist nicht grundsätzlich klärungsbedürftig, weil sie nach den maßgebenden Vorschriften eindeutig zu beantworten und

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Das Motorrad aus den USA

Wer im Ausland lebte und dann wieder nach Deutschland „zurückwandert“, kann sein Umzugsgut regelmäßig als „Übersiedlungsgut“ zollfrei einführen. Dies gilt freilich nicht, wenn die Tätigkeit und damit auch der Aufenthalt im Ausland von vorneherein nur auf eine begrenzte Zeit angelegt

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Brillen aus dem Ausland

Bei Einfuhren aus dem Ländern außerhalb der EU besteht für das persönliche Gepäck eine Wertgrenze von 430,- €, bis zu der keine Einfuhrabgaben erhoben werden. Bei dieser Wertgrenz des § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EF-VO in Höhe

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BSE-Test für ausgeführtes Rindfleisch

Der für den Nachweis der gesunden und handelsüblichen Qualität auszuführenden Rindfleischs unionsrechtlich vorgeschriebene BSE-Schnelltest in einem hierfür zugelassenen Labor ist eine erstattungsrechtliche Hauptpflicht, deren Nichterfüllung auch dann zum Verlust des Erstattungsanspruchs führt, wenn den Ausführer hieran kein Verschulden trifft, weil

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Bananen brechen nicht aus

Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Bananenmarktordnung ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs kein in Deutschland ungültiger ausbrechender Rechtsakt, auch wenn diese gegen das GATT verstoßen sollte.

Die Europäische Gemeinschaft hatte Mitte der 90iger Jahre entsprechende Vorschriften erlassen, welche

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