Beschwerde in Zwangsvollstreckungssachen – und die Entscheidung des Einzelrichters

Bejaht ein Einzelrichter die grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, etwa indem er in seiner Beschwerdeentscheidung die Rechtsbeschwerde zulässt, darf er über die Beschwerde nicht selbst entscheiden, sondern muss das Verfahren wegen der von ihm bejahten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO der mit drei Richtern … Beschwerde in Zwangsvollstreckungssachen – und die Entscheidung des Einzelrichters weiterlesen