Ein Reiseveranstalter muss den Reisenden sowohl bei der Buchung einer Auslandsreise wie auch bei späteren Umbuchungen ungefragt über die im jeweiligen Durchreise- oder Zielland geltenden Pass-, Visums- und andere aufenthaltsrechtliche Regelungen unterrichten.
In dem hier vom Landgericht Frankfurt am Main
Artikel lesen
