Die Stadt Mülheim an der Ruhr durfte nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen den Hebesatz der Grundsteuer B für das Veranlagungsjahr 2019 von 640 % auf 890 % erhöhen.
Dort hatte der Eigentümer eines in Mülheim
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